Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Stelze
Artikel davor:
Stellpferd
Stellstatt
Stelltag
Stellung
(Stellungmacher)
Stellungsversicherung
Stellvertreter
Stellvertretung
Stelz
1Stelze
2Stelze
, m., Stelzer, m., Stelzner, m.
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I
Person, die mit Hilfe einer 1Stelze (I) geht, Gehbehinderter
bdv.:
Stelzgänger
- er [ritter] hab wol zwenundreißig stelzer gemacht1494 Keller,Fastnsp. I 441
- loripes ... steltzer, stelczener15. Jh. DiefenbGl. 336cFaksimile - in Google Books
- loripes, kropel ... stelcz ... hinkenderoJ. DiefenbNovGl. 239a
II
stellvertretender Schöffe, der den Lehnsträger in Gerichtsversammlungen vertritt
- [zum Hofgerichtstag erscheint statt dem Lehnsträger als Schöffe ein Unterpächter:] H.v.d.S. luttringhausisser steltzer1710 JbDüsseld. 48 (1956) 246
- daß man in casu simplicis curmedæ versire, massen vorerst kein vasall, sondern eine empfangende hand, und ein steltzer gestellt, zum anderen das gut nicht vor einem ... lehn-gericht, sondern vor einer mit schultheiß und schoͤffe besezter lathen-bank ... erhoben wird1764 Cramer,Neb. 43 S. 63
Artikel danach:
stelzelt
stelzen
(Stelzgänger)
(Stelzmacher)
stemmen
Stemmung
Stempel
Stempelamt
Stempelfäustel