2Stelze, Stelzer, Stelzner, m.
2Stelze, Stelzer, Stelzner, m.
I
Person, die mit Hilfe einer ¹Stelze (I) geht, Gehbehinderter
bdv.:
Stelzgänger
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er [ritter] hab wol zwenundreißig stelzer gemacht1494 Keller,Fastnsp. I 441
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loripes ... steltzer, stelczener15. Jh. DiefenbGl. 336c Faksimile
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loripes, kropel ... stelcz ... hinkenderoJ. DiefenbNovGl. 239a
II
stellvertretender Schöffe, der den Lehnsträger in Gerichtsversammlungen vertritt
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[zum Hofgerichtstag erscheint statt dem Lehnsträger als Schöffe ein Unterpächter:] H.v.d.S. luttringhausisser steltzer1710 JbDüsseld. 48 (1956) 246
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daß man in casu simplicis curmedæ versire, massen vorerst kein vasall, sondern eine empfangende hand, und ein steltzer gestellt, zum anderen das gut nicht vor einem ... lehn-gericht, sondern vor einer mit schultheiß und schoͤffe besezter lathen-bank ... erhoben wird1764 Cramer,Neb. 43 S. 63