Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1stempeln

1stempeln

, v., stempfeln, v.


I einen Stempelabdruck, ein gestempeltes Zeichen anbringen; etw. mit einem Stempelabdruck versehen, (mit einem Stempel) bedrucken, (ein Stempelzeichen) aufdrucken
bdv.: stempfen (I)

I 1 auf einer Ware oder einem Schriftstück, als Nachweis entrichteter Gebühren und Abgaben; gestempeltes Papier wie Stempelpapier 
  • assignationes oder anweisungen muͤssen ... auff dergleichen gestempelt papier ausgefertiget werden
    1690 BremPolO.(1732) 288
  • wollen se. koͤnigl. majestaͤt ... allhier bey der angelegten cartencammer einen genugsamen vorraht [Spielkarten] ... anschaffen, solche allhier stempeln und von hier aus alle dero chur-staͤdte daraus versehen ... lassen
    1703 CCMarch. IV 5 Sp. 244
  • dass man zu allen memorialien gestempelt papier brauchen und darauf geschrieben werden solle
    1718 Braun,GerichtsVerfHeidelb. 34
  • [Musikanten sollen] von der accise-casse jeder stadt einen gestempelten zettel, der nur einen tag guͤltig ist, nach der ... approbirten taxe loͤsen, ehe aber mit der music sich nicht hoͤren lassen
    1720 CCMarch. IV 3 Sp. 293
  • einfuͤhrung der sportuln des gestaͤmpelten pappiers
    1726 RAbsch. IV 359
  • wann sie [tanzzettel] jeder mit 3 kr. gestaͤmpfelt sind
    1752 SammlBadDurlach I 153
  • gleichwie ... das gestempelte papier alle untertanen betrift
    1757 Estor,RGel. I 194
  • entschluß ... kartenspiele ... mit einem tax [zu] belegen, vnd zu dem ende staͤmpflen zu lassen
    1757 SammlBadDurlach II 31
  • alle assecuranzen muͤssen auf einer police, durch einen stempel von sechszehen groschen gestempelt, gezeichnet werden
    1765 PreußSeeR. Beil. S. 221
  • daß sie denen geistlichen, verwaltern und schulmeistern ... eine ... quantitaet des neu gestaͤmpfelten papiers ... vorschießen sollen, damit selbige das erforderliche papier zu ausfertigung der tauf- und copulations-scheine, oder auch anderer urkunden ... allezeit in bereitschaft haben
    1767 Lahner,Samml. 227
  • solten aber noch ein und andere mit dergleichen ungestempelten messern versehen sein, so habt ihr solche alsogleich bei einem nächst gelegenen senchs schmid stemplen zu lassen
    1777 OÖsterr./ÖW. XII 850
  • waaren, welche von haus zu haus verhandelt werden, und der stemplung unterliegen, muͤssen gehörig gestempelt sein
    1787 HdbchÖstGes. XIII 244
  • der brauende loͤset ... einen numerirten zettel auf dem rathause, welcher sodenn bei der fuͤrstlichen kellerei gestempelt, und wofuͤr 1 fl. 40 kr. zum kellerei- und accisamte ... bezahlet wird
    1788 Thomas,FuldPrR. I 180
  • der verkauf in- und auslaͤndischer gestempelter kalender ist weiter niemanden als den buchhaͤndlern ... gestattet
    1792 Schwarz,LausWB. I 251
  • der handel mit spielkarten, wenn sie gleich gestempelt sind, ist nur allein denjenigen erlaubt, welche dazu von der behoͤrde angesetzt sind
    1802 NCCPruss. XI 1058
I 2 auf Handwerkserzeugnissen, zur Bescheinigung einer vorgeschriebenen Qualität
  • [schau-meister sollen] ein gewisses darzu haltendes zeichen darauf [Leder] stempfeln und schlagen
    1687 Reyscher,Ges. XIII 652
  • soll jedes stuͤck arbeit, es sey von gold, silber, zinn oder kupfer mit ... dem gewoͤhnlichen stadt- oder meister-zeichen gestempelt werden
    1694 Scotti,Cleve I 672
  • müssen alle leinwathen ... nicht allein mit dessen [des Webers] maisterzaichen, sondern auch mit dem handwerkszaichen und denen 5 lerchen an allen 4 ecken auf der bschau gestempelt werden, bevor sie auf die blaich komen; widrigenfahls seind dergleichen ungestempelte leinwathen contraband und verlohren
    1701 OÖsterr./ÖW. XIII 250
  • seifensieder [duͤrfen] ihre seife nicht eher oͤffentlich verkaufen ..., als bis sie solche vorher durch beeidigte schauer haben besichtigen und stempeln lassen
    1755 Ludovici,KfmLex.1 IV 1855
  • soll ein jeder braaker die guter, so er gebraaket, sogleich ... stempeln und ... seine hammer mit der krone in gute obacht nehmen, damit in seiner abwesenheit niemand sich derselben bedienen könne
    1761 DanzigW. 188
  • zur sicherheit der seefahrenden soll kein im lande verfertigtes anker, ohne daß solches zufoͤrderst probiret und gestempelt worden ... verkaufet werden
    1787 NCCPruss. VIII 1639
  • silberprobe: der von der obrigkeit vorgeschriebene gehalt, nach welchem die goldschmiede ihre arbeiten verfertigen, und solche mit einem gewissen zeichen stempeln muͤssen
    1794 Jacobsson,TechnWB. VII 358
I 3 auf Maßen und Gewichten, als Eichzeichen
  • ist ... denen verkäufern, da sie ein gestempeltes herrschaftliches gewicht bei sich haben, erlaubet, selbige [Kaufmannswaren] darmit auszuwegen
    1711 QKielVerf. 104
  • [der venner] hat in verwahrung ... der stadt zeichen und waapen, wormit die gefeckten geschirre, ellen, mäs, mas und gewichtsteinen ... gebrandmahlet oder gestämpflet werden
    um 1766 MurtenStR. 563
  • daß sie [maͤlzer] zu jedem gebraͤude nicht mehr gerste, als nach dem maͤlzen zur fuͤllung des ... geaichten und gestempelten kastens vonnoͤthen, fordern
    1793 Schwarz,LausWB. III 261
I 4 an einem Kleidungsstück, als Nachweis der amtl. Genehmigung, dieses zu tragen
  • daß unsere unterthanen die in der kleiderordnung ihnen untersagte, aber noch vorraͤthige kleidung auftragen moͤgen, wann sie solche ... durch die ... herrschaftliche beamten stempeln lassen
    1773 HessSamml. VI 750
I 5 auf einem Baum, als Kennzeichen der Freigabe zur Fällung
  • die auszuweisende baͤume sind mit dem hammer, worauf die koͤnigl. chiffre und crone stehet, zu stempeln 
    1757 CCHolsat. Nebenbd. II 863
II stützen, halten
  • die immer wernden rammen gestempelt sint, dâ himel unde erde an swebt
    15. Jh. MeisterlKolmar 549
III wie stempfen (IV) 
  • B. de vmme siner vorrederie willen, alse he tegen vns gestempelt vnde dan hefft, lantfluͤchtig geworden
    1472 StaatsbMag. VIII 690
unter Ausschluss der Schreibform(en):