Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1stempeln
Artikel davor:
Stemmung
Stempel
Stempelamt
Stempelfäustel
Stempelgeld
(Stempelied)
Stempelkammer
Stempelmacher
Stempelmeister
(Stempelmühle)
1stempeln
, v., stempfeln, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
einen Stempelabdruck, ein gestempeltes Zeichen anbringen; etw. mit einem Stempelabdruck versehen, (mit einem Stempel) bedrucken, (ein Stempelzeichen) aufdrucken
bdv.:
stempfen (I)
vgl.
Stempel (I)
I 1
auf einer Ware oder einem Schriftstück, als Nachweis entrichteter Gebühren und Abgaben; gestempeltes Papier wie Stempelpapier
bdv.:
siegeln (II 2),
stempfen (I 1)
- assignationes oder anweisungen muͤssen ... auff dergleichen gestempelt papier ausgefertiget werden1690 BremPolO.(1732) 288Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin
- wollen se. koͤnigl. majestaͤt ... allhier bey der angelegten cartencammer einen genugsamen vorraht [Spielkarten] ... anschaffen, solche allhier stempeln und von hier aus alle dero chur-staͤdte daraus versehen ... lassen1703 CCMarch. IV 5 Sp. 244Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- dass man zu allen memorialien gestempelt papier brauchen und darauf geschrieben werden solle1718 Braun,GerichtsVerfHeidelb. 34
- [Musikanten sollen] von der accise-casse jeder stadt einen gestempelten zettel, der nur einen tag guͤltig ist, nach der ... approbirten taxe loͤsen, ehe aber mit der music sich nicht hoͤren lassen1720 CCMarch. IV 3 Sp. 293Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- einfuͤhrung der sportuln des gestaͤmpelten pappiers1726 RAbsch. IV 359Faksimile (ca. 110 KB)
- wann sie [tanzzettel] jeder mit 3 kr. gestaͤmpfelt sind1752 SammlBadDurlach I 153Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gleichwie ... das gestempelte papier alle untertanen betrift1757 Estor,RGel. I 194Faksimile (ca. 148 KB)
- entschluß ... kartenspiele ... mit einem tax [zu] belegen, vnd zu dem ende staͤmpflen zu lassen1757 SammlBadDurlach II 31Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle assecuranzen muͤssen auf einer police, durch einen stempel von sechszehen groschen gestempelt, gezeichnet werden1765 PreußSeeR. Beil. S. 221
- daß sie denen geistlichen, verwaltern und schulmeistern ... eine ... quantitaet des neu gestaͤmpfelten papiers ... vorschießen sollen, damit selbige das erforderliche papier zu ausfertigung der tauf- und copulations-scheine, oder auch anderer urkunden ... allezeit in bereitschaft haben1767 Lahner,Samml. 227Faksimile - in Google Books
- solten aber noch ein und andere mit dergleichen ungestempelten messern versehen sein, so habt ihr solche alsogleich bei einem nächst gelegenen senchs schmid stemplen zu lassen1777 OÖsterr./ÖW. XII 850
- waaren, welche von haus zu haus verhandelt werden, und der stemplung unterliegen, muͤssen gehörig gestempelt sein1787 HdbchÖstGes. XIII 244Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- der brauende loͤset ... einen numerirten zettel auf dem rathause, welcher sodenn bei der fuͤrstlichen kellerei gestempelt, und wofuͤr 1 fl. 40 kr. zum kellerei- und accisamte ... bezahlet wird1788 Thomas,FuldPrR. I 180Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der verkauf in- und auslaͤndischer gestempelter kalender ist weiter niemanden als den buchhaͤndlern ... gestattet1792 Schwarz,LausWB. I 251Faksimile (ca. 107 KB)
- der handel mit spielkarten, wenn sie gleich gestempelt sind, ist nur allein denjenigen erlaubt, welche dazu von der behoͤrde angesetzt sind1802 NCCPruss. XI 1058Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
I 2
auf Handwerkserzeugnissen, zur Bescheinigung einer vorgeschriebenen Qualität
bdv.:
siegeln (II 1),
stempfen (I 2)
- [schau-meister sollen] ein gewisses darzu haltendes zeichen darauf [Leder] stempfeln und schlagen1687 Reyscher,Ges. XIII 652Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll jedes stuͤck arbeit, es sey von gold, silber, zinn oder kupfer mit ... dem gewoͤhnlichen stadt- oder meister-zeichen gestempelt werden1694 Scotti,Cleve I 672
- müssen alle leinwathen ... nicht allein mit dessen [des Webers] maisterzaichen, sondern auch mit dem handwerkszaichen und denen 5 lerchen an allen 4 ecken auf der bschau gestempelt werden, bevor sie auf die blaich komen; widrigenfahls seind dergleichen ungestempelte leinwathen contraband und verlohren1701 OÖsterr./ÖW. XIII 250
- seifensieder [duͤrfen] ihre seife nicht eher oͤffentlich verkaufen ..., als bis sie solche vorher durch beeidigte schauer haben besichtigen und stempeln lassen1755 Ludovici,KfmLex.1 IV 1855
- soll ein jeder braaker die guter, so er gebraaket, sogleich ... stempeln und ... seine hammer mit der krone in gute obacht nehmen, damit in seiner abwesenheit niemand sich derselben bedienen könne1761 DanzigW. 188Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- zur sicherheit der seefahrenden soll kein im lande verfertigtes anker, ohne daß solches zufoͤrderst probiret und gestempelt worden ... verkaufet werden1787 NCCPruss. VIII 1639Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- silberprobe: der von der obrigkeit vorgeschriebene gehalt, nach welchem die goldschmiede ihre arbeiten verfertigen, und solche mit einem gewissen zeichen stempeln muͤssen1794 Jacobsson,TechnWB. VII 358
I 3
auf Maßen und Gewichten, als Eichzeichen
bdv.:
stempfen (I 3)
- ist ... denen verkäufern, da sie ein gestempeltes herrschaftliches gewicht bei sich haben, erlaubet, selbige [Kaufmannswaren] darmit auszuwegen1711 QKielVerf. 104
- [der venner] hat in verwahrung ... der stadt zeichen und waapen, wormit die gefeckten geschirre, ellen, mäs, mas und gewichtsteinen ... gebrandmahlet oder gestämpflet werdenum 1766 MurtenStR. 563Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß sie [maͤlzer] zu jedem gebraͤude nicht mehr gerste, als nach dem maͤlzen zur fuͤllung des ... geaichten und gestempelten kastens vonnoͤthen, fordern1793 Schwarz,LausWB. III 261Faksimile (ca. 127 KB)
I 4
an einem Kleidungsstück, als Nachweis der amtl. Genehmigung, dieses zu tragen
vgl.
1Stempelung (IV)
- daß unsere unterthanen die in der kleiderordnung ihnen untersagte, aber noch vorraͤthige kleidung auftragen moͤgen, wann sie solche ... durch die ... herrschaftliche beamten stempeln lassen1773 HessSamml. VI 750
I 5
auf einem Baum, als Kennzeichen der Freigabe zur Fällung
vgl.
Stempel (VII)
- die auszuweisende baͤume sind mit dem hammer, worauf die koͤnigl. chiffre und crone stehet, zu stempeln1757 CCHolsat. Nebenbd. II 863Faksimile - in Google Books
II
stützen, halten
vgl.
Stempel (XV)
- die immer wernden rammen gestempelt sint, dâ himel unde erde an swebt15. Jh. MeisterlKolmar 549
III
wie stempfen (IV)
- B. de vmme siner vorrederie willen, alse he tegen vns gestempelt vnde dan hefft, lantfluͤchtig geworden1472 StaatsbMag. VIII 690Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel