Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1stempeln
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Stemmung
Stempel
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Stempelfäustel
Stempelgeld
(Stempelied)
Stempelkammer
Stempelmacher
Stempelmeister
(Stempelmühle)
1stempeln
, v., stempfeln, v.I einen Stempelabdruck, ein gestempeltes Zeichen anbringen; etw. mit einem Stempelabdruck versehen, (mit einem Stempel) bedrucken, (ein Stempelzeichen) aufdrucken
- 1 auf einer Ware oder einem Schriftstück, als Nachweis entrichteter Gebühren und Abgaben; gestempeltes Papier wie Stempelpapier
- 2 auf Handwerkserzeugnissen, zur Bescheinigung einer vorgeschriebenen Qualität
- 3 auf Maßen und Gewichten, als Eichzeichen
- 4 an einem Kleidungsstück, als Nachweis der amtl. Genehmigung, dieses zu tragen
- 5 auf einem Baum, als Kennzeichen der Freigabe zur Fällung
II stützen, halten
III wie stempfen (IV)