Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stempelordnung

Stempelordnung

, f.

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amtl. Regelung, Regelwerk zum Gebrauch von Stempeln (I 1) und Stempelpapier 
  • daß die stempel-ordnung ... gaͤntzlich auffgehebt seyn ... und dargegen von nun an [universal-auffschlag auff alle papier-sorten entrichtet werden soll]
    1693 CAustr. I 116
  • die bey den gerichtlichen producten ... zugleich uͤbergebenen copeyen derselben, sollen eben sowohl als die originalia auf 4 pf. bogen bey der in der stempel-ordnung ... gesetzten strafe geschrieben ... werden
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 527
  • muß der ... canzleyvorsteher darauf achten, in welchen faͤllen die ausfertigungen auf stempelbogen geschrieben, und aus welcher classe dieselben, den stempelordnungen gemaͤß, genommen werden muͤssen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 138
  • alle laufende handlungs-hauptbuͤcher muͤssen von bekanntmachung der neuen stempel-ordnung an inner acht wochen gestempelt seyn
    1808 WirtRealIndex IV 137
  • die in der koͤnigl. stemppelordnung vorgeschriebenen legal-strafen
    1811 Knapp,RepWürt. III 1 S. 186
  • die herrschaftsgerichte stehen ruͤcksichtlich der zu beobachtenden stempelordnung mit dem kreissiegelamte in dem vorschriftsmaͤßigen unmittelbaren verhältnisse
    1814 RepStaatsVerwBaiern I2 127
unter Ausschluss der Schreibform(en):