Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stempfelgräber

Stempfelgräber

, m.

wie Stempelschneider 
  • dem stempfelgraber soll bey dem eyd vnd schwehrer straff eingebunden werden, kein stempfel anders denn vf befehl vnsers verordneten ... zu graben
    1469 Hirsch,MünzArch. I 135