Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1sterben
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1sterben
, v.I versterben
- 1 (aufgrund von Krankheit oder Alter) aus dem Leben scheiden, das Leben verlieren, zu leben aufhören; ua. als Selbstverfluchung in Eid- und Bekräftigungsformeln; jm. sterben jm. durch den Tod genommen werden (in erbrechtl. Kontexten)
- 2 an etw. sterben, einen unnatürlichen Tod (zB. durch Gewalt) erleiden, einen best. Tod sterben müssen; offen zu II
- 3 von Tieren: eingehen, verenden
II hingerichtet werden
III an jn. von Todes wegen übergehen; an/auf jn. sterben jm. als Erbschaft zufallen; etw. ledig (II 31 b)/erblich (II 3) sterben durch Tod heimfallen; erblos (II) gestorbenes Gut Gut ohne Erbe
IV (mit dem Tod von jm.) aufhören, hinfällig werden
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