Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterbende

Sterbende

, m.

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Mensch, der dabei ist zu 1sterben (I) 
  • ein sterbender, der sonst gar kain testament gemacht, mag dennoch in codicillen treugaben durch glaubbeuelch verlassen
    1536 Fuchsperger,Inst. 47r
  • die anzaigungen zur inquisition seynd erstlich, wann der sterbende ein gewisse persohn bezeichet: daß sie ihm mit gifft vergeben
    NÖLGO. 1656 II 72 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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