Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterbende
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2sterben
Sterben
Sterbend
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Sterbende
, m.
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Mensch, der dabei ist zu 1sterben (I)
- ein sterbender, der sonst gar kain testament gemacht, mag dennoch in codicillen treugaben durch glaubbeuelch verlassen1536 Fuchsperger,Inst. 47rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die anzaigungen zur inquisition seynd erstlich, wann der sterbende ein gewisse persohn bezeichet: daß sie ihm mit gifft vergebenNÖLGO. 1656 II 72 § 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)