Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterbhandlohn
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Sterbensbericht
Sterbenslauf
Sterbensläufte
Sterbesole
Sterbetag
Sterbfall
Sterbgericht
Sterbgerüst
Sterbgut
Sterbgutherr
Sterbhandlohn
, m., n.
bei Übernahme eines ererbten (Lehen-)Gutes an den Grundherrn zu leistende Abgabe
bdv.:
Sterbfall (II)
- das hauptrecht, das sterbhandlohn, der wein- und fruchtzehinden ... wären ihnen ... zuwieder1654 DWB. X 2, 2 Sp. 2406
- sterb-handlohn ist der 20ste oder auch 30ste theil eines guts und muß so gleich nach absterben des besitzers ... entrichtet werden1750 Klingner II 825Faksimile - in Google Books
- das herrschaftl(iche) sterbhandlohn betr(effend)1778 Wüst,Policey VIII 497
- der zehende gulden zu sterbhandlohn1778 Wüst,Policey VIII 503