Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterblehnsrecht

Sterblehnsrecht

, n.

Rechtsregeln über den Sterbfall (I u. II) eines Lehensnehmers
  • so oft ein besitzer stirbt, [soll] die witwe ... solche lehne, der gewohnheit nach und wie sterb-lehns-recht und herkommen ist, bei dem lehnsherrn ... suchen
    1698 HalberstProvR. 23