Sterblehnsrecht, n.
Sterblehnsrecht, n.
Rechtsregeln über den Sterbfall (I u. II) eines Lehensnehmers
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so oft ein besitzer stirbt, [soll] die witwe ... solche lehne, der gewohnheit nach und wie sterb-lehns-recht und herkommen ist, bei dem lehnsherrn ... suchen1698 HalberstProvR. 23 Faksimile