Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterblichkeit
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sterblich
Sterblichkeit
, f.
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I
Eigenschaft von Lebewesen, sterben zu müssen; nahender Tod
- es werden solche donationes ... vnder die letsten willen gerechnet, dieweyl sie gleycher gestalt von todtswegen oder auß fuͤrsorg vnd betrachtung der sterblicheyt geschehenFrankfRef. 1578 IV 13 § 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- in allen vbergaben von todtswegen muͤssen dieselben auff den todt gestellt oder darinn deß todts gedacht werden, sonsten gelten sie nicht, als nemlich, daß einer außtruͤcklich vermelde, daß er in betrachtung der sterbligkeit solches gebePfalzLR. 1582 III 30 § 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- als offt sich nach aufgesezter menschlichen sterbligkheit mit einem regierenden landtsfürsten ... ein todtfall oder solche veränderung begibt1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 33 § 1
II
Sterblichkeitsrate
- [Staatspflicht:] verminderung der sterblichkeit1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 32Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
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Sterbung
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(steren)?