Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterblichkeit

Sterblichkeit

, f.

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I Eigenschaft von Lebewesen, sterben zu müssen; nahender Tod
  • es werden solche donationes ... vnder die letsten willen gerechnet, dieweyl sie gleycher gestalt von todtswegen oder auß fuͤrsorg vnd betrachtung der sterblicheyt geschehen
    FrankfRef. 1578 IV 13 § 1
  • in allen vbergaben von todtswegen muͤssen dieselben auff den todt gestellt oder darinn deß todts gedacht werden, sonsten gelten sie nicht, als nemlich, daß einer außtruͤcklich vermelde, daß er in betrachtung der sterbligkeit solches gebe
    PfalzLR. 1582 III 30 § 2
  • als offt sich nach aufgesezter menschlichen sterbligkheit mit einem regierenden landtsfürsten ... ein todtfall oder solche veränderung begibt
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) VI 33 § 1
II
Sterblichkeitsrate
  • [Staatspflicht:] verminderung der sterblichkeit 
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 32
unter Ausschluss der Schreibform(en):