Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterenfleisch

Sterenfleisch

, n.

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Fleisch vom 2Ster 
  • welcher stern oder schaffleisch schlachtet, derselb [solle] in dreyen tagen keinen hammel stechen noch solches bey beruͤhrtem stern oder schaffleisch ... verkauffen
    1582 PfalzLO. 28 § 4
  • den metzgern ist vergönnet ... das stern- under das hamelfleisch ... zu verkauffen
    1595 FrankfZftUrk. I 385