Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sternsingen

Sternsingen

, n.

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(zwischen Weihnachten und Dreikönigstag übliches) Umherziehen in der Verkleidung der hl. Drei Könige, um mit Gesang milde Gaben zu erbitten
  • daß das gutejahr- und sternensingen ... nachts ... verboten
    1579 ZDKulturg.3 1 (1891) 105
  • ist verbotten ... sternsüngen und aufrichtung der glickshäfen
    1667 Innviertel/ÖW. XV 23
  • scheinet dennoch das ... sternsingen als eine besondere art von unschicklicher betteley einer gleichen abstellung allerdings würdig zu seyn
    1791 Kramer,VolkslAnsbach 92
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