Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sterzel

Sterzel

, m.

wie Sterzermeister 
  • stertzel oder betelmeister wissen den, so von einem erbern rate über die vorgeschriben ding gesetzt und geordennt [ist], wol anzuzeigen
    1478 NürnbPolO. 320
  • eß wollen auch die hern des oberrats etlich person darzu verorden und setzen, die do stertzel geheyssen sein, die auff die betler ein besunder aufsehen werden haben
    1490 WürzbPol. 206
unter Ausschluss der Schreibform(en):