Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stet
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stet
, adj., adv.I dauerhaft; immerwährend, ewig (zahlbar, gültig); ununterbrochen; regelmäßig (stattfindend), ständig (IV); in Bezug auf die Unverbrüchlichkeit offen zu II
II beständig, unverbrüchlich, unwiderruflich; unangetastet, 1fest (I); in Bezug auf die damit intendierte Dauerhaftigkeit offen zu I
III gültig, rechtsgültig, verbindlich; rechtmäßig; rechtskräftig; in Kraft (seiend)
IV geradewegs
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