Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stet

stet

, adj., adv.
I dauerhaft; immerwährend, ewig (zahlbar, gültig); ununterbrochen; regelmäßig (stattfindend), ständig (IV); in Bezug auf die Unverbrüchlichkeit offen zu II 
II beständig, unverbrüchlich, unwiderruflich; unangetastet, 1fest (I); in Bezug auf die damit intendierte Dauerhaftigkeit offen zu I 
III gültig, rechtsgültig, verbindlich; rechtmäßig; rechtskräftig; in Kraft (seiend)
IV geradewegs