Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stetfestigkeit
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stet
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Stete
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(Stetemutt)
steten
Steter
stetfest
Stetfestigkeit
, f.
Beglaubigung (einer Urkunde)
bdv.:
Stetigkeit (I)
- wann ich [Notar] bey der obgenanten hingebunge, gemechnizze vnd stetvestikeit ... gegenwertig gewesen bin1383 MWirzib. IX 416
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