Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stetigs

stetigs

, adv.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
dauerhaft, stets; wiederholt, regelmäßig
bdv.: stet (I)
  • mit hochgelerten doctoribus ... die bij yeren eyden stediges mussen eynem iglichen rechtes helfen
    1442/1470 Smend,RReformproj. 747
  • das er syn fromme muoter stättigs übel mißhandelt
    1540 SchweizId. XI 1839
  • sol denen, so jrer sinn beraubt, den tawben vnd stummen vnd die stetigs für vnd für schwach vnnd kranck sein (die weil sie jren sachen selbs nit obligen künnen) trewpfleger vnd sorgtrager gegeben werden.
    Gobler,Inst. 1552 Bl. 25r
  • wollen wir einen vnser gesetzten hoffrichter verordnen, der stetigs vnd teglich auff die rathstuben warten ... vnd alle sachen zu schleuniger abfertigung befoͤrdern sol
    PreußHofGO. 1578 Tit. 1 § 2
  • [prediger] sollen auch in iren predigten die obrigkeit ... erinnern, das sie, neben der weltlichen regierung, auch die bücher heiliger schrift stetigs ... in henden haben
    1582 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 300
  • dass ein jedes ... torf einen gewissen raitter halten und besolden solle; damit stetigs und das ganze jahr durch die strassen bereiten und also dieselben sicherer seyn dürften
    1661 MHungJurHist. V 2 S. 254
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):