Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stettinisch
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Stetigung
Stetkauf
stetlich
stets
Stettinger
stettinisch
, adj.
in Stettin gültig, in Stettin ansässig, aus Stettin stammend
- an dem stettinischen hoffgerichte1566 PommHofGO. 27rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- nicht mher haber als eine gewonliche maß, der drey auf einen stettinischen scheffel gehen1575 Pommern/Kern,HofO. I 140
- doch sollen die bier, so von weit fremden orten ... als hamborger, rostocker, stetinisch ... nicht verboten sein1577 Preußen/QNPrivatR. II 1 S. 403