Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stetwährend
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stetwährend
, adj.
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dauerhaft, immerwährend
bdv.:
stet (I)
- staͤtwerende dienstparkaiten1544 Perneder,Inst. 102rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- wurd solchs nit für ein staͤtwerend oder natürlich, sonder für angemaßt menschlich fürnemen geacht vnd im rechten discontinua seruitus genannt1544 Perneder,Inst. 34rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit