Steuerabgabe, f.

Zahlung, Leistung einer ¹Steuer (III od. V); auch: die Verpflichtung dazu, die Einnahmen daraus
  • [daß die einnehmere] uͤber alle und iede steuer-abgaben ... in gehefftete buͤcher und nicht auf eintzele zeddel ... mit deutlicher benennung der summen ... und ... unterschrifft quittiren
    1700 CAug. II 1554 Faksimile
  • die zum anbau gebrachte oder noch zu keiner steuer-abgabe gezogene grund-stuͤcke
    1735 AltenburgSamml. I 685 Faksimile
  • in ansehung dererjenigen contribuenten, welche mit ihren steuer-abgaben in rest bleiben ... sind die gerichts-obrigkeiten und unter-einnehmere ernstlich anzuweisen, von dergleichen restanten wenigstens particular zahlung zu erlangen
    1773 CSax. I 1008 Faksimile
  • nach maaßgabe der befundenen theilnahme an der insurrection soll uͤberhaupt das kuͤnftige verhaͤltniß der steuer-abgabe bei jedem guts-besitzer normirt werden
    1794 WestpreußPR. II 341 Faksimile