Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranordnung

Steueranordnung

, f.

wie Steuerbefehl 
  • da einer oder der andere etwas zu suchen oder zu klagen, selbiger soll sich ... bey der steuer-expedition angeben, daruͤber von denen beambten ... mit eroͤrterung der sache, diese instruction und die observanz beobachtet, die gebuͤhr darauff verfuͤget und die steuer-anordnungen an die beambte und unter-einnehmere ... ausgefertiget [werden]
    1661 Lünig,RA. VIII 1 S. 524