Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerant

Steuerant

, m.

steuerpflichtige Person
  • hat ein einnehmer zu consideriren, daß die steuranten ... nicht alle auf einerley maase zu tractiren seyn
    1704 AltenburgSamml. I 671
  • weil diese steuer-freyheit ... niemals auf kuͤnftige zeiten so ausgerechnet werden koͤnnen, daß nicht entweder die steuer oder der steuerant darunter leiden
    G.H. Zincke, Anfangsgründe der Kameralwissenschaft II 1 (Leipzig 1755) 944
  • der loebliche pfleghof M. solle wie alle uebrigen stejranten zur bestreitung aller krigserlitenheiten von denen besitzenden guether 232 dopl anlagen von 10 fl. 44 kr. 2 h. beitragen
    1803 SchrBodensee 24 (1895) 200