Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerant
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Steuerant
, m.
steuerpflichtige Person
bdv.:
Steuerschuldige (I)
- hat ein einnehmer zu consideriren, daß die steuranten ... nicht alle auf einerley maase zu tractiren seyn1704 AltenburgSamml. I 671Faksimile - in Google Books
- weil diese steuer-freyheit ... niemals auf kuͤnftige zeiten so ausgerechnet werden koͤnnen, daß nicht entweder die steuer oder der steuerant darunter leidenG.H. Zincke, Anfangsgründe der Kameralwissenschaft II 1 (Leipzig 1755) 944
- der loebliche pfleghof M. solle wie alle uebrigen stejranten zur bestreitung aller krigserlitenheiten von denen besitzenden guether 232 dopl anlagen von 10 fl. 44 kr. 2 h. beitragen1803 SchrBodensee 24 (1895) 200