Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranteil
Artikel davor:
Steueranleger
Steueranlegung
Steuerannahme
Steueranordnung
Steueransage
Steueranschlag
Steueranschlägbuch
Steueranschläger
Steueranschlägsache
Steuerant
Steueranteil
, m.
wie Steuerquantum
- [aldiweilen wir] nicht gemeint seindt, deßfals denjenigen contribuenten, welcher sein steuer antheil bereits einmal würcklich abgeführt hat, für einen andren darin säumigen, oder sonst unvermögenden contribuenten partikular steuerschuldigkeit beschweren zulaßen1698 Mülfarth,JülBergLandstände 113
- im falle, daß ein kloster den ihm zugetheilten steuerantheil aufzubringen außer stande waͤre, so muß der sich hiedurch zeigende abfall von dem gesammten klerus der diozes ersetzet werden1790 LexÖstVerordn. 293Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)