Steueranteil, m.
Steueranteil, m.
wie Steuerquantum
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[aldiweilen wir] nicht gemeint seindt, deßfals denjenigen contribuenten, welcher sein steuer antheil bereits einmal würcklich abgeführt hat, für einen andren darin säumigen, oder sonst unvermögenden contribuenten partikular steuerschuldigkeit beschweren zulaßen1698 Mülfarth,JülBergLandstände 113
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im falle, daß ein kloster den ihm zugetheilten steuerantheil aufzubringen außer stande waͤre, so muß der sich hiedurch zeigende abfall von dem gesammten klerus der diozes ersetzet werden1790 LexÖstVerordn. 293 Faksimile