Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steueranteil

Steueranteil

, m.

wie Steuerquantum 
  • [aldiweilen wir] nicht gemeint seindt, deßfals denjenigen contribuenten, welcher sein steuer antheil bereits einmal würcklich abgeführt hat, für einen andren darin säumigen, oder sonst unvermögenden contribuenten partikular steuerschuldigkeit beschweren zulaßen
    1698 Mülfarth,JülBergLandstände 113
  • im falle, daß ein kloster den ihm zugetheilten steuerantheil aufzubringen außer stande waͤre, so muß der sich hiedurch zeigende abfall von dem gesammten klerus der diozes ersetzet werden
    1790 LexÖstVerordn. 293