Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerausschreiben

Steuerausschreiben

, n.

wie Steuerverordnung; auch das Schriftstück
  • [die unter-einnehmere sollen] dem steuer-ausschreiben sich allenthalben gemaͤß bezeigen
    1661 Lünig,RA. VIII 1 S. 526
  • das von der churfuͤrstlichen regierung an die beamten, drosten und richter jedes ortes ergehende steuer-ausschreiben muß von denselben gemeinschaftlich erbrochen [werden]
    1685 Scotti,Cleve I 579
  • [ihr habet] den steueretat zu schließen und denen rechenmeistern die ausrechnung der matricul vor laufendes jahr aufzugeben, damit nach derselben die steuerausschreiben ... ausgefertiget werden können
    1714 ActaBoruss.BehO. I 604
  • [Buchtitel:] des durchlauchtigsten fürsten ... Friederichs, hertzogs zu Sachsen ... steuer-ausschreiben, in die aemter A. L. ... und R., welcher gestalt die ... auf respect. drey und vier jahr lang verwilligten præsent-geldern, land- und tranck-steuern entrichtet und eingebracht werden sollen [Altenburg 1715]
  • wenn die steuerausschreiben ... unmittelbar an die steuerbaren unterthanen erlassen werden, legen die communvorsteher des orts die ausgeschriebene steuer unter der inwohnerschaft um, ziehen solche ... ein und liefern sie ... zur rittercasse ab
    1788 Kerner,RRittersch. II 352
  • am 2ten september 1552 erschien das erste steuer-ausschreiben zum tuͤrkenkriege
    1811 v.Erffa,Steuern 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):