Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerausschreiben
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Steuerauflegung
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Steuerausschreiben
, n.
wie Steuerverordnung; auch das Schriftstück
- [die unter-einnehmere sollen] dem steuer-ausschreiben sich allenthalben gemaͤß bezeigen1661 Lünig,RA. VIII 1 S. 526
- das von der churfuͤrstlichen regierung an die beamten, drosten und richter jedes ortes ergehende steuer-ausschreiben muß von denselben gemeinschaftlich erbrochen [werden]1685 Scotti,Cleve I 579
- [ihr habet] den steueretat zu schließen und denen rechenmeistern die ausrechnung der matricul vor laufendes jahr aufzugeben, damit nach derselben die steuerausschreiben ... ausgefertiget werden können1714 ActaBoruss.BehO. I 604Faksimile - in Google Books
- [Buchtitel:] des durchlauchtigsten fürsten ... Friederichs, hertzogs zu Sachsen ... steuer-ausschreiben, in die aemter A. L. ... und R., welcher gestalt die ... auf respect. drey und vier jahr lang verwilligten præsent-geldern, land- und tranck-steuern entrichtet und eingebracht werden sollen [Altenburg 1715]
- wenn die steuerausschreiben ... unmittelbar an die steuerbaren unterthanen erlassen werden, legen die communvorsteher des orts die ausgeschriebene steuer unter der inwohnerschaft um, ziehen solche ... ein und liefern sie ... zur rittercasse ab1788 Kerner,RRittersch. II 352Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- am 2ten september 1552 erschien das erste steuer-ausschreiben zum tuͤrkenkriege1811 v.Erffa,Steuern 13