Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerausstand

Steuerausstand

, m.

wie Steuerschuld (I) 
  • das die zechleüt ... ainichen steuerausstand verpleiben hetten lassen
    1572 Steiermark/ÖW. X 200
  • gueter hoffnung ... dass die von stätt und märkt iren ansehenlichen steuerausstandt nunmehr zu richtigkeit sollen gebracht haben
    1586 AktGegenref. 595
  • [damit die] steüeraußständ desto weniger verschwiegen bleiben mögen, solle alle ... stattbeamte verpflicht sein die bei ihren ämbtern befindliche restanten jährlich wenigst zwei mal vor dem ... stattrath offentlich abzulesen
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 476
  • inventarium bei uebergabe an pr. D.: baarschaft: 9031 fl. ... steuer-ausstände zur landschaft 1050 fl.
    1693 Indersdorf II 353
  • denen ... erben soll man wegen der ... steuer- und wald-pfand-ausstände anzeigen, daß ... solche auf denen guͤtern, welche waldrecht haben, haften ... mithin sie ... diesen ... ausstand zu entrichten und daß die durch bisherige weigerung verursachte waldsperr aufgehebet werde, selbst zu befoͤrdern, sich nicht entbrechen
    1728 Lahner,Samml. 161
  • steuer-ausstaͤnde der commun-vorsteher
    1758 Reyscher,Ges. XIV 675
  • [Übschr.:] von beytreibung der steuerausstaͤnde 
    1788 Kerner,RRittersch. II 357
unter Ausschluss der Schreibform(en):