Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbeitrag

Steuerbeitrag

, m.

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Steuerabgabe; auch: individueller Anteil am Gesamtsteueraufkommen
  • dass diejenigen, welche den steuerbeytrag leisten, auch die ausgaben davon wissen mögen
    1681 CDSiles. 27 S. 294
  • sie geruhen, die nach einer baldigen erleichterung seufzende eingesessenen mit einer erklecklichen moderation des monatlichen steuerbeitrages ... zu erquicken
    1729 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 425
  • nach dieser zeit ist das ambt N. von dem allgemeinen steuer-beytrag und matricul der grafschaft M. ... abgesondert worden
    1730 Steinen,WestfGesch. II 410
  • daß die catastren erneuert und der steuer-beytrag darnach so eingerichtet ... werden solle, daß wahrer ertrag der guͤter dazu richtiger maasstab seyen
    1783 LVerordnLippe III 59
  • hingegen fallen alle wahre steuern ... mithin auch alle wahre kammer-steuern oder steuer-beitraͤge u.s.w. dem souverain zu
    1807 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 771