Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbeitrag
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Steuerausschreiben
Steuerausstand
Steuerausteilung
Steuerauszugrodel
steuerbar
Steuerbarkeit
Steuerbede
Steuerbediente
Steuerbefehl
Steuerbefreiung
Steuerbeitrag
, m.
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Steuerabgabe; auch: individueller Anteil am Gesamtsteueraufkommen
vgl.
Steuerquantum
- dass diejenigen, welche den steuerbeytrag leisten, auch die ausgaben davon wissen mögen1681 CDSiles. 27 S. 294
- sie geruhen, die nach einer baldigen erleichterung seufzende eingesessenen mit einer erklecklichen moderation des monatlichen steuerbeitrages ... zu erquicken1729 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 425
- nach dieser zeit ist das ambt N. von dem allgemeinen steuer-beytrag und matricul der grafschaft M. ... abgesondert worden1730 Steinen,WestfGesch. II 410Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- daß die catastren erneuert und der steuer-beytrag darnach so eingerichtet ... werden solle, daß wahrer ertrag der guͤter dazu richtiger maasstab seyen1783 LVerordnLippe III 59Faksimile - in Google Books
- hingegen fallen alle wahre steuern ... mithin auch alle wahre kammer-steuern oder steuer-beitraͤge u.s.w. dem souverain zu1807 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 771Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)