Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerbelegung
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Steuerbelegung
, f.
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wie Steuerauflegung
- weilen vnmenschlich ist, einen blinden mit fernerer stewrbelegung zubekuͤmmernC. Manz, Zinß-Scharmützel (Augspurg 1645) 70
- zumalen der burgerschaft in staͤdt und maͤrkten schier ihr mehrestes gravamen in diesem bestanden, daß bey der steuerbelegung grosse ungleichheit gebraucht, die des raths damit verschont, und nur der gemeine mann zu diesen und andern buͤrden ... gezogen worden1748 Kreittmayr 569
- [wir haben] die activ-capitalien, welche ... communen, pia- und uͤbrige corpora haben, expresse von dieser steuer-belegung befreyt1764 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 600Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)