Steuerbesatzung, f.
Steuerbesatzung, f.
wie Steueranlage (II)
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beeth vnnd steüerbesazung: soll auch ein ieder wann er besetzt wirdt vermög deß raths decreten treülich anzeigen vndt nichts verschweigen, beÿ verlust deßelben grundt vndt bodens1651 Wüst,Policey II 278