Steuerbuchhalter, m.
Steuerbuchhalter, m.
wie Steuerrechner
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zu welchem ende dann iedweder stand, so zu compensiren, mit seinen qvittungen, von unserm steuer-buchhalter unterschrieben, 14 tage ante terminum, zu abfuͤhrung seiner schuldigen steuern gefast seyn [soll]1657 CAug. II 1473 Faksimile
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die auf die steuer-raͤthe und einnehmer, steuer-buchhalter und steuer-fiscale zu verwenden noͤthige kosten [muͤssen] ... davon [reichssteuer] bestritten werden1783 Mader,ReichsrMag. II 354 Faksimile