Steuereinnehmerstelle, f.
Steuereinnehmerstelle, f.
Amt, Posten eines Steuereinnehmers
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P. ... welchem von einem lobl. statt rath die durch ableiben seines herrn vatters ... erledigte steyer einnehmerstell auss gnaden verlihen worden1683 BerAltertWien 8 (1864) p. 5
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daß iene, welche eine steuereinnehmersstelle erlangen wollen, sich deßhalben bei den kreisaͤmtern melden und von selben die hiezu erfoderlichen zeugnisse erwerben sollen1788 HdbchÖstGes. XV 153 Faksimile
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der aktuarius B. will sein gesuch um die steuereinnehmerstelle selbst bei ihnen anbringen1797 GoetheBrfwVoigt I 370