Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuererhöhung
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Steueredikt
Steuereid
Steuereinbringer
Steuereinnahme
Steuereinnehmer
Steuereinnehmerseid
Steuereinnehmerstelle
Steuereintreiber
Steuereinzieher
Steuerempfänger
Steuererhöhung
, f.
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Anhebung, Heraufsetzung einer 1Steuer (V); auch: Erhebung einer zusätzlichen Steuer
- ee.ff.dd. werden unsere herrschaften aller anderer schazungen, steur-erhoͤhung und anlagen ... zu entheben geneigt seyn1674 Stieler,Sekretariat. II 248
- [die volle summe wird entrichtet] durch die steuer-erhöhung in gesamten städten beyder herzogthümer1781 Sachsse,MecklUrk. 582Faksimile (ca. 141 KB)
- steuer-erhoͤhung der obrigkeiten auch von ienen dominikalgruͤnden, welche sie bei abolirung der robot an ihre unterthanen uͤbergeben1787 HdbchÖstGes. XIV 1193Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- [Übschr.:] von der steuererhoͤhung, von erhebung derselben und dem zuwachse1788 Thomas,FuldPrR. I 264Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- daß ... keinesweges von uns genehmigt wird, daß irgend eine steuer-erhoͤhung nach einmal geschehener regulirung wieder geschehen kann1794 WestpreußPR. II 342Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK