Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuererhöhung

Steuererhöhung

, f.

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Anhebung, Heraufsetzung einer 1Steuer (V); auch: Erhebung einer zusätzlichen Steuer
  • ee.ff.dd. werden unsere herrschaften aller anderer schazungen, steur-erhoͤhung und anlagen ... zu entheben geneigt seyn
    1674 Stieler,Sekretariat. II 248
  • [die volle summe wird entrichtet] durch die steuer-erhöhung in gesamten städten beyder herzogthümer
    1781 Sachsse,MecklUrk. 582
  • steuer-erhoͤhung der obrigkeiten auch von ienen dominikalgruͤnden, welche sie bei abolirung der robot an ihre unterthanen uͤbergeben
    1787 HdbchÖstGes. XIV 1193
  • [Übschr.:] von der steuererhoͤhung, von erhebung derselben und dem zuwachse
    1788 Thomas,FuldPrR. I 264
  • daß ... keinesweges von uns genehmigt wird, daß irgend eine steuer-erhoͤhung nach einmal geschehener regulirung wieder geschehen kann
    1794 WestpreußPR. II 342
unter Ausschluss der Schreibform(en):