Steuererhöhung, f.
Steuererhöhung, f.
Anhebung, Heraufsetzung einer ¹Steuer (V); auch: Erhebung einer zusätzlichen Steuer
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ee.ff.dd. werden unsere herrschaften aller anderer schazungen, steur-erhoͤhung und anlagen ... zu entheben geneigt seyn1674 Stieler,Sekretariat. II 248
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[die volle summe wird entrichtet] durch die steuer-erhöhung in gesamten städten beyder herzogthümer1781 Sachsse,MecklUrk. 582 Faksimile
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steuer-erhoͤhung der obrigkeiten auch von ienen dominikalgruͤnden, welche sie bei abolirung der robot an ihre unterthanen uͤbergeben1787 HdbchÖstGes. XIV 1193 Faksimile
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[Übschr.:] von der steuererhoͤhung, von erhebung derselben und dem zuwachse1788 Thomas,FuldPrR. I 264 Faksimile
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daß ... keinesweges von uns genehmigt wird, daß irgend eine steuer-erhoͤhung nach einmal geschehener regulirung wieder geschehen kann1794 WestpreußPR. II 342 Faksimile