Steuergebühr, f.
Steuergebühr, f.
Verpflichtung zur Zahlung einer ¹Steuer (IV od. V); Steuerpflicht; auch die zu zahlende Steuer
vgl.
Steuerabgabe
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sich lieber für seine ausstend und steuergebuer an ligenden gütern pfendten zu lassen als die bezahlung paares gelts darfür zu laisten1598 AktGegenref.² I 317
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daß ... die ordinari gantze steur-gebuͤhr von allem steurbaren vermoͤgen ... so offt anzusetzen und einzubringen ist, biß das in obigen extract entworffene quantum sich heraus wirffet1706 Lünig,CJMilit. 164 Faksimile
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[von guͤtern des huͤttners werden] die gehoͤrigen steuer-, lehen- und zinsgebuͤhren, auch der handdienst geleistet1788 Thomas,FuldPrR. I 254 Faksimile