Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergebühr

Steuergebühr

, f.

Verpflichtung zur Zahlung einer 1Steuer (IV od. V); Steuerpflicht; auch die zu zahlende Steuer
  • sich lieber für seine ausstend und steuergebuer an ligenden gütern pfendten zu lassen als die bezahlung paares gelts darfür zu laisten
    1598 AktGegenref.2 I 317
  • daß ... die ordinari gantze steur-gebuͤhr von allem steurbaren vermoͤgen ... so offt anzusetzen und einzubringen ist, biß das in obigen extract entworffene quantum sich heraus wirffet
    1706 Lünig,CJMilit. 164
  • [von guͤtern des huͤttners werden] die gehoͤrigen steuer-, lehen- und zinsgebuͤhren, auch der handdienst geleistet
    1788 Thomas,FuldPrR. I 254