Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergebühr
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Steuerexpedition
Steuerfahne
Steuerfloß
Steuerforderung
steuerfrei
Steuerfreiheit
Steuerfreiung
Steuerfrisching
Steuerfrucht
Steuerfuß
Steuergebühr
, f.
Verpflichtung zur Zahlung einer 1Steuer (IV od. V); Steuerpflicht; auch die zu zahlende Steuer
vgl.
Steuerabgabe
- sich lieber für seine ausstend und steuergebuer an ligenden gütern pfendten zu lassen als die bezahlung paares gelts darfür zu laisten1598 AktGegenref.2 I 317
- daß ... die ordinari gantze steur-gebuͤhr von allem steurbaren vermoͤgen ... so offt anzusetzen und einzubringen ist, biß das in obigen extract entworffene quantum sich heraus wirffet1706 Lünig,CJMilit. 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [von guͤtern des huͤttners werden] die gehoͤrigen steuer-, lehen- und zinsgebuͤhren, auch der handdienst geleistet1788 Thomas,FuldPrR. I 254Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte