Steuergebührnis, f.
Steuergebührnis, f.
Steuererlegung, Steuerabgabe
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[wie hoch die vnderthonen, so] die auferlegte wöhr vnd rüstungen außzalen vnd noch darzue heürige steurgebürnuß erlegen müessen, ... erschöpfft werden1597 Dollinger,MaxFinanzref. 38
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aus welchen processen der abfall der stätt und märkt herfleusst, credit, gewerb und hantierungen erligen, dass dörfer daraus werden und ire steuergebürnüssen nicht bezalen1601 AktGegenref.² II 147
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gedachte raͤthe werden ... verhilflich seyn, daß sie von denenselbigen [so unter unsere raͤthe nicht einzurechnen] die schuldige steuergebuͤhrnissen ohne verstattung deren bishero gebrauchten weitlaͤufigkeiten erhalten koͤnnen1660 KurpfSamml. III 347 Faksimile