Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergefälle

Steuergefälle

, n.


I Steuereinkunft; Steuerertrag 
  • damit sie [Landstände] sehen und vernemen, wo die steuergefell hingewandt mögen werden
    1589 Bachmann,BambLst. 151
  • von herrn G.S., derzeit geortneter steuereinnehmer zur collegirung der gösserischen 3000 fl. auf gemainen markts steiergefellen empfangen 1174 fl.
    1604 BeitrSteirG. 20 (1884) 107
  • [wir werden] von unserer lieb- und getreuen landschaft gehorsamst angelangt ... zu verhuͤtung allerhand unordnung und mehrerer versicherung der landschaftl. steuer- und aufschlagsgefaͤlle gnaͤdigst zu verfuͤgen
    1658 KurpfSamml. III 346
  • die steuer-einnehmer ... sollen die steuer-buͤcher betruͤglicher weise nicht zerreissen, oder die steuer-gefaͤlle falsch einschreiben, bey straff des staup-besens
    1705 KlugeBeamte I2 449
  • bei einer solchen in fraudem aerarii publici geschehenden minderung des steuergefälles 
    1725 Schmelzle,BayrStaatsh. 360
  • die general-cassen ... als a) die general-krieges-casse, b) die general-domaͤnen-casse, in denen erstere alle steuer- und accise-gefaͤlle, in letztere aber alle domaͤnen-, forst-, salz-, bergwerks-gefaͤlle saͤmmtlicher koͤnigl. provinzen fließen
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 220
II Abgabenzahlung; Steuerabgabe 
  • hab ... bitten wöllen, solchen beschwärlichen process, dardurch ... die steurgfell verhindert ... werden müessen, in berathschlagung zu ziehen
    1600 AktGegenref.2 II 27
  • so pflegen sie ihr domicilium ... an einen solchen orte, der von so genandten steuer-gefaͤllen gantz und gar exemt und befreyet ist ... aufzuschlagen
    1684 Sauter,Staatserm. 346
  • der obersteuer-einnehmer fuͤhret den empfang der steuergefaͤlle 
    1802 BeitrStatBerg I 16
unter Ausschluss der Schreibform(en):