Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuergefreit

steuergefreit

, adj.

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wie steuerfrei 
  • [dass sie] auch sonst zu gemainer stat mit allen andern obrikaitten wie annder stewrgefreyten höf daselbs gehorsam und gewertig [zu sein haben]
    1510 KremsSteinRQ. 172