Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuergefreit
Artikel davor:
Steuerforderung
steuerfrei
Steuerfreiheit
Steuerfreiung
Steuerfrisching
Steuerfrucht
Steuerfuß
Steuergebühr
Steuergebührnis
Steuergefälle
steuergefreit
, adj.
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wie steuerfrei
- [dass sie] auch sonst zu gemainer stat mit allen andern obrikaitten wie annder stewrgefreyten höf daselbs gehorsam und gewertig [zu sein haben]1510 KremsSteinRQ. 172