Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergemeinde
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steuergefreit
Steuergeld
Steuergemeinde
, f.
Versammlung der steuerpflichtigen Einwohnerschaft; ua. zur Steuerfestsetzung
- waß auf fl. 10 und darob gesteüret wirt, daß soll man in gewichtigem gold und guten, groben silbersorten entrichten nach dem tax, wie der von meinen herren gemacht und in der steürgmeindt alle jahr verlesßen wirt1673 SGallenStB. II 100Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"