Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergeschrift
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, f.?
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wie Steuerbrief (III)
- an die gotshüser ist im ein stürgschr[ift] bewilliget worden1641 SchweizId. IX 1590Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons