Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergewölbe
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Steuergebühr
Steuergebührnis
Steuergefälle
steuergefreit
Steuergeld
Steuergemeinde
Steuergenoß
Steuergereiß
Steuergericht
Steuergeschrift
Steuergewölbe
, n.
ein amtl. Aufbewahrungsraum für Unterlagen der Steuerverwaltung
vgl.
Schatzgewölbe
- M., des raths, wegen der gemalten tafel, so er in meiner herrn steuergewölb gemacht hat fl. 2001621 ZSchwabNeuburg 14 (1887) 276