Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergewölbe

Steuergewölbe

, n.

ein amtl. Aufbewahrungsraum für Unterlagen der Steuerverwaltung
  • M., des raths, wegen der gemalten tafel, so er in meiner herrn steuergewölb gemacht hat fl. 200
    1621 ZSchwabNeuburg 14 (1887) 276