Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuergläubiger
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Steuergereiß
Steuergericht
Steuergeschrift
Steuergewölbe
Steuergläubiger
, m.
Inhaber einer Steuerobligation
- einem jeden steuer-glaͤubiger [soll] seine capitalia einem anderen ... gebuͤhrende zu cediren und zu uͤberlassen unbenommen seyn1661 Lünig,RA. VIII 1 S. 515
- die art und weise, wie man mit so vielen steuer-gläubigern wegen des nachlasses derer verschriebenen zinsen unterhandlung pflegen soll, scheinet ein unübersehliches werck zu seyn1762 Schlechte,StRefSachsen 371