Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerhilfe

Steuerhilfe

, f.

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Steuer(zahlung)
bdv.: Steuerabgabe
  • damit auf jetzt instehenden termin ascensionis die verwilligten steuerhilfen unverlängt zu händen der schles. kammer abgeführet ... werden
    1624 SchlesActaPubl. Jg. 1622/25 S. 260
  • [wir seind] mit der bisanher untertaͤhnigst geleisten steurhuͤlffe ... erschoͤpfet und [koͤnnen] ein mehrers auf uns nicht wol nehmen
    1674 Stieler,Sekretariat. II 243