Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerhilfe
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steuerhaftig
Steuerhändler
Steuerhauptmann
Steuerhaus
Steuerhebung
Steuerheischer
Steuerhenne
1Steuerherr
2Steuerherr
Steuerherrenamt
Steuerhilfe
, f.
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Steuer(zahlung)
bdv.:
Steuerabgabe
- damit auf jetzt instehenden termin ascensionis die verwilligten steuerhilfen unverlängt zu händen der schles. kammer abgeführet ... werden1624 SchlesActaPubl. Jg. 1622/25 S. 260
- [wir seind] mit der bisanher untertaͤhnigst geleisten steurhuͤlffe ... erschoͤpfet und [koͤnnen] ein mehrers auf uns nicht wol nehmen1674 Stieler,Sekretariat. II 243