Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Steuerinteresse

Steuerinteresse

, n.

(Interesse am) Steuerertrag; Nutzen des Fiskus
  • [wie dergleichen] vervortheilung unserm und der steuer-interesse ... zu nicht geringen schaden und schmaͤlerung gereichet
    1678 AltenburgSamml. I 638 [Komp.?]
  • wir haben bishero wahrnehmen muͤssen, daß von denenjenigen orten, welche ... nur die halbe tranck-steuer abgeben, viel bier an andere orte, wo die gantze tranck-steuer entrichtet wird, verfuͤhret werde, so beydes uns an unsern steuer-interesse ... zu grossem nachtheil gereichet
    1710 CAug. II 1608
  • steuerinteresse des regenten
    1758 v.Justi,Staatsw. II 388
  • [der muͤhlenpachter hat] acht zu haben, daß zum nachtheil des steuer- und accisinteresse keine defraudation oder andere parthiererey mit denen malzen vorgehe
    1765 CAug. Forts. I 1 Sp. 1548
  • wobey durch die noͤthig gewesene erforderung vielfaͤltiger inserate und erlaͤuterungen gar großer aufenthalt, zum nachtheil sowohl fuͤr unser steuer-interesse als fuͤr die supplicanten selbst, verursachet worden
    1774 CSax. I 1016