Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Steuerknecht
Artikel davor:
Steuerinstruktion
Steuerinteresse
Steuerjahr
Steuerkammer
Steuerkapital
Steuerkäse
Steuerkasse
Steuerkassierer
Steuerkataster
Steuerkern
1Steuerknecht
, m.
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I
(vereidigter) Gehilfe eines Steuereinnehmers
- es soll auch dem ambtman zwo herberg gfallen und dem steurknecht aine1402 Tirol/ÖW. II 78Faksimile (ca. 46 KB)
- der steurknecht sol sweren: den steurärn treulich zu warten und sol auch nyemantz verhalten am umbgeen der steur, sunder ainen yeden meldennach 1465 Koller,EidMünchen 101
II
in Tirol: Quote der von den Landesständen zu entrichtenden 1Steuer (III), berechnet nach Zahl und Monatssold der von ihnen zu stellenden Kriegsknechte; auch der nach dieser Quote Zahlungsverpflichtete
- vor a. 1573 war der so genannte steuer-knecht nur per 4. fl. angeschlagen, in welchem quanto ... die von kayser M. & F. selten requirirte huͤlffen von stiften und staͤnden freywillig gut gemachet wordenJ.C. Lünig, Selecta scripta illustria (Leipzig 1723) 578
- nach dem fusse der im jahre 1734 hergestellten zahl der 5100 steuerknechten1802 Kropatschek,KKGes. XVI 580Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese ... schuldensumme wurde auf das im landlibell von 1511 beschlossene erste aufgeboth von 5000 mann repartirt, dergestalt, daß jene, welche die verbindlichkeit ... gehabt hätten ... einen gerüsteten knecht ... zu stellen, nun zugleich einen steuerknecht bildeten, und die auf denselben betreffende summe ... zu entrichten hatten1807 Hormayr,SüddArch. I 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)