Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Steuerknecht

2Steuerknecht

, m.

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mit der Führung des 2Steuers (I) betrauter Schiffmann (II) od. sein Gehilfe
  • die aͤusserliche ceremonien, verdienst, werck vnd sacrament ... haben das ruder inn der hand, vnd steuren das schif: Christus aber mag alleyn rudern helfen, wie ein anderer steurknecht oder potsgsell [Marg.: Christus ist nur jr steurknecht im verdienstschiflin]
    1579 Fischart,Bien.(1579) N7r
  • der [ertrunkene] steur-knecht aber haͤtt 3 fl. unnd etliche alb. an geldt verdienten liedlons bey sich gehabt, seine arme wittib ... hat ... um solch geldt zue erhaltung ihrer kleinen unerzogenen kindern gebetten
    1592 König,SelJPubl. XIV 165
unter Ausschluss der Schreibform(en):