Steuerkollegium, n.
Steuerkollegium, n.
auch lat. flektiert
Leitungs- und Aufsichtsgremium der Steuerverwaltung
Leitungs- und Aufsichtsgremium der Steuerverwaltung
bdv.:
Steuerkommission
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masen wir den steuer-collegio macht geben, wieder die ueberfahrer gewisse geld-busen von sechs biß zwanzig thlr. zu dictiren1680 AltenburgSamml. I 661 Faksimile
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bei dem vormaligen steuer- oder commissariat-collegio1736 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 98
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die consistorien [sollen] die gemeinden mit solchen aufnahmsgesuchen an das steuer-collegium verweisen, welchem die aufsicht uͤber den haushalt der staͤdte und doͤrfer zusteht1785 Ledderhose,HessKR. 378 Faksimile
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daß zu salarirung der physicorum jeder hauseingesessene jaͤhrlich einen guten groschen entrichten moͤge, dieser auch von uns gnaͤdigst approbirt und wegen dessen erhebung von unserm steuer-collegio das noͤthige verfuͤget worden1787 Kassel/v.Berg,PolR. VI 1 S. 366