Steuerkommissar, m.
Steuerkommissar, m.
auch -kommissär; auch lat. flektiert
ein (hochgestellter) landesherrlicher Steuerbeamter mit Aufsicht über die örtlichen Steuerverwaltungen
ein (hochgestellter) landesherrlicher Steuerbeamter mit Aufsicht über die örtlichen Steuerverwaltungen
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als sollen die steuer-commissarii ... eine billigmaͤßige taxe, wie hoch das bier in- und ausserhalb der stadt tonnen- oder quart-weise verkauffet ... werden solle ... einrichten1684 CCMarch. IV 3 Sp. 149 Faksimile
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wuͤrde aber jemand aus mittel unser eximirten ... tischgaͤnger halten, muß er zwarten von allen consumptibilibus die accise entrichten, der steuer-commissarius aber soll einem jedweden nach proportion dessen, so er ... zum behueff seiner familie noͤthig gehabt haͤtte, ein billigmaͤßiges an gelde constituiren1686 CCMagdeb. V 45
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auf gleichen fuß würden es die steuercommissarien wegen der unter ihrer inspection stehenden accise, kassen und staͤdte ... zu halten haben1709 ActaBoruss.BehO. I 84 Faksimile
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demnach seine koͤnigl. majestaͤt ... vor noͤthig befunden, dero krieges- und steuer-commissarien mit behoͤriger zulaͤnglicher instruction gebuͤhrend versehen zu lassen1712 CCMarch. III 1 Sp. 287 Faksimile
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steuercatastra muͤssen ... alle 8 oder 10 jahre ... durch besondere steuercommissarien revidiret [werden]1758 v.Justi,Staatsw. II 330 Faksimile
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C., steuer-commisaͤr zu Konstanz1814 Harl,HdbSteuer. II p. 88