Steuerkontingent, n.
Steuerkontingent, n.
wie Steuerquantum
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[das steuerausschreiben soll] in das protokoll eingeschrieben, dann das steuercontingent, die interessen und capitalien ... in ihren einzelnen betraͤgen eingetragen [werden]1685 Scotti,Cleve I 579
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weilen ... bei der eintheilung ... nicht zu vermeiden sein würde, daß nicht nach proportion des steuer-contingents ein landrath vier- fünf- oder mehrmal so viel als ein anderer auf sich nehmen müßte1716 ActaBoruss.BehO. II 424 Faksimile
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daß alle adliche saͤße ... von dem steuer-anschlage befreyet blieben, gestalten hiedurch ... der landeskassa auch an dem ritterschaftlichen steuer-contingent kein merkliches abgieng1781 MatStatNrhWestf. I 2 S. 254
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das recht den steuerfuß ... zu reguliren. vermoͤge desselben kann die ritterschaft ... ihr steuerkontingent nach einem selbstbeliebigen modo subkollektiren1786 Gadebusch,Staatskunde I 274 Faksimile