Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuermäßig
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Steuermann
Steuermanual
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steuermäßig
, adj.
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I
wie steuerpflichtig
- daz die selben stewr alle die gemainleichen geben suͤllen, die in vnserm land ... gesezzen sind, vnd die stewͤr mæzzig sind1356 MWittelsb. II 455Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß soliche gründ, von welchen ... die untertanen in verkaufen die überzins vorbehalten ... bei einer ersamben landschaft angesagt, derselben steuermäßig gemacht, auch sowol die gründ alß daß aigentumb und die zins entwent werden wollen1590 Steiermark/ÖW. X 85Faksimile (ca. 52 KB)
- in ansehung der bösen weg will ein e. rath ... jedem steuermässigen hollden ein claffter bewilligt haben1593 MHungJurHist. V 2 S. 65Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Pécs
- der haber in ambt F. ist gleichfals ein zinshaber und steuermeßig1638 Steiermark/ÖW. X 247Faksimile (ca. 39 KB)
II
wie steuerbar (IV)
- gegen diesen meinen sola-wechsel-brieff zahle ich ... auf ordre der hochwohlgebohrnen fraͤulein S. ... die summa von vier tausend rthlr. steuermaͤßig geld1719 Siegel,CJCamb. II 139Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)