Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): steuermäßig

steuermäßig

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I wie steuerpflichtig 
  • daz die selben stewr alle die gemainleichen geben suͤllen, die in vnserm land ... gesezzen sind, vnd die stewͤr mæzzig sind
    1356 MWittelsb. II 455
  • daß soliche gründ, von welchen ... die untertanen in verkaufen die überzins vorbehalten ... bei einer ersamben landschaft angesagt, derselben steuermäßig gemacht, auch sowol die gründ alß daß aigentumb und die zins entwent werden wollen
    1590 Steiermark/ÖW. X 85
  • in ansehung der bösen weg will ein e. rath ... jedem steuermässigen hollden ein claffter bewilligt haben
    1593 MHungJurHist. V 2 S. 65
  • der haber in ambt F. ist gleichfals ein zinshaber und steuermeßig 
    1638 Steiermark/ÖW. X 247
II wie steuerbar (IV) 
  • gegen diesen meinen sola-wechsel-brieff zahle ich ... auf ordre der hochwohlgebohrnen fraͤulein S. ... die summa von vier tausend rthlr. steuermaͤßig geld
    1719 Siegel,CJCamb. II 139