Steuermandat, n.

wie Steuerverordnung
  • wasgestalten ... verschiedene unbefreyte personen von der steuer von ihren hof-, kriegs- und landschaftszinsungen befreyet seyn, und zum behuf solch ihres intents sich auf das steuer-mandat de anno 1624 bewerfen wollen
    1663 KurpfSamml. III 348 Faksimile
  • [das] steuermandat, welches nach beschlossener postulatshandlung alle jahre im oͤffentlichen druck erscheint
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 374 Faksimile
  • die gemaͤß den steuermandaten zu reichen schuldige herrnguͤlt-steuer
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 50 Faksimile