Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1steuern

I helfen, fördern; Unterstützung leisten; beisteuern, spenden; auch: (mit Aussteuer uä.) versorgen
II jn. (in Rechtsfragen) beraten, unterweisen; auch: jn. in seiner Aussage lenken, beeinflussen; auch als verbotene Beeinflussung (Bed. offen zu 2steuern)
III (jn.) mit 1Steuer (III, IV od. V) belegen, besteuern; Steuern erheben; jm. (Steuern) zur Zahlung auferlegen
IV 1Steuer (III, IV od. V) zahlen, entrichten; steuerpflichtig sein; etw. versteuern
V (sich selbst unter Offenlegung des Vermögens und idR. unter Eid) steuerlich veranlagen
VI (sich) auf etw. berufen, stützen