Steuerntragen, n.
Steuerntragen, n.
Verpflichtung zur Leistung von ¹Steuern (IV)
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es soll auch kain urbarsman frembt schuester, schneider oder weber nicht aufhalten in seinem hauß zu arbait an wissen der obrigkait, sonder im die arbeiten lassen, die under dem gottshauß sein und mitleiden in diensten-, steuern-, robot-tragen1532 OÖsterr./ÖW. XIII 11